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Hinweise zum Erwerb der Mitgliedschaft und zur Höhe der |Geschäftsanteile und des Eintrittsgeldes

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zulassung des Beitritts erworben. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Vermietungsabteilung unserer Geschäftsstelle bzw. in den Stadtteilbüros Rigaer Straße 13 und Lorenzstraße 51.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, zwei Pflichtanteile und das Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 EUR und bei Überlassung einer Wohnung weitere Geschäftsanteile zu übernehmen.

Ein Geschäftsanteil ist auf 160,00 EUR festgesetzt.

Die Anteile sind vor Abschluss des Nutzungsvertrages in voller Höhe einzuzahlen. Bereits gezeichnete Geschäftsanteile sind auf den festgelegten Betrag aufzufüllen.

Gegenwärtig sind nachstehend aufgeführte Genossenschaftsanteile für die einzelnen Wohnungsgrößen erforderlich:

Anzahl der Räume

Anteile

Betrag in EUR*

1-Raumwohnung

3

480,00

1-Raumwohnung Innenstadt

 

6

960,00

2-Raumwohnung (allgemein)

5

800,00

2-Raumwohnung (Reutershagen, Südstadt)

7

1.120,00

2-Raumwohnung (Innenstadt) 

 

8

1.280,00

3-Raumwohnung (allgemein) 

4

640,00

3-Raumwohnung (Reutershagen, Südstadt)

7

1.120,00

3-Raumwohnung (Innenstadt)

 

10

1.600,00

4-Raumwohnung (allgemein) 

3

480,00

4-Raumwohnung (Reutershagen, Südstadt) 

8

1.280,00

4-Raumwohnung (Innenstadt)

 

12

1.920,00

5-Raumwohnung  

3

480,00

* Beträge einschließlich Pflichtanteile